
Der Staat Saudi-Arabien ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5 Oktober 1961 , durch das ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisation von Dokumenten – die Beglaubigung durch eine Apostille – eingeführt wurde. Daher ist eine konsularische Legalisation zwingend erforderlich, wenn Sie das Dokument in Saudi-Arabien verwenden möchten. Das Dokument muss vollständig legalisiert werden. Je nach Dokumententyp umfasst dieses Verfahren zwei oder drei Schritte:
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EUROSPACE unterstützt in Jekaterinburg bei der Vorbereitung persönlicher und geschäftlicher Dokumente für die Verwendung in Saudi-Arabien: Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Durchführung der konsularischen Legalisation unter Berücksichtigung der Art des Dokuments.
Das Büro bearbeitet Diplome, Anlagen, Standesamtsdokumente, Bescheinigungen, Bescheinigungen über die Strafregisterfreiheit und Einverständniserklärungen zur Ausreise eines Kindes. Für Unternehmen stehen Vollmachten, Verträge, Rechnungen und andere Handelsdokumente zur Verfügung.
Für Saudi-Arabien ist eine konsularische Legalisation erforderlich, da das Land dem Haager Übereinkommen über die Apostille nicht beigetreten ist. Das genaue Verfahren hängt von der Dokumentenart und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
Benötigt werden das Original des Dokuments und eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses. Für geschäftliche und persönliche Dokumente kann das Vorbereitungsverfahren unterschiedlich sein; daher wird der Leistungsumfang nach Prüfung des Dokuments festgelegt.
Konsularische Legalisation in Jekaterinburg. Richtwert gemäß der öffentlich zugänglichen Preisliste: ab 10 500 ₽. Die genauen Kosten und die Bearbeitungsdauer bestätigen wir nach Prüfung des Dokuments.
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