Die Vereinigten Arabischen Emirate sind kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5 Oktober 1961 . Daher werden in diesem Land keine Dokumente mit Apostille-Stempel anerkannt, und es ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5 Oktober 1961 . Daher werden in diesem Land keine Dokumente mit Apostille-Stempel anerkannt, und es ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
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In Jekaterinburg hilft EUROSPACE bei der Bearbeitung von Dokumenten für die Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Service umfasst die konsularische Legalisation und Übersetzung unter Berücksichtigung der Anforderungen an das konkrete Dokument.
Die VAE sind keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens. Daher haben Dokumente mit nur einer Apostille für die Verwendung im Land keine Rechtswirkung. Eine konsularische Legalisation ist erforderlich.
Bearbeitet werden Diplome und Anlagen, Urkunden und Bescheinigungen der Standesämter, eine Bescheinigung des Innenministeriums, eine Einverständniserklärung zur Ausreise eines Kindes sowie Handelsdokumente. Das Verfahren hängt von der Art des Dokuments ab.
Für das Verfahren ist eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Arabische vorgesehen, in bestimmten Fällen ins Arabische und Englische. Die genaue Variante hängt von den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
Konsularische Legalisation in Jekaterinburg. Richtwert gemäß der öffentlich zugänglichen Preisliste: ab 10 500 ₽. Die genauen Kosten und die Bearbeitungsdauer bestätigen wir nach Prüfung des Dokuments.
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