Dokumentenlegalisierung für die Vereinigten Arabischen Emirate

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5 Oktober 1961 . Daher werden in diesem Land keine Dokumente mit Apostille-Stempel anerkannt, und es ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5 Oktober 1961 . Daher werden in diesem Land keine Dokumente mit Apostille-Stempel anerkannt, und es ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

Standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden), Bescheinigungen des Standesamts, Bescheinigungen des Innenministeriums

Einverständniserklärung zur Ausreise des Kindes ins Ausland

RABATT

  • für jedes Dokument ab 2 Dokumenten



Wenn Sie Dokumente in die VAE zur Eheschließung auf dem Gebiet dieses Staates, zur Aufnahme in eine Schule oder Hochschule oder zur offiziellen Arbeitsaufnahme vorlegen müssen, wird die zuständige Stelle höchstwahrscheinlich legalisierte Dokumente verlangen. Da die VAE nicht zu den Staaten gehören, die das

Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, besitzt ein Dokument mit ausschließlich einer Apostille auf dem Gebiet dieses Staates keine Rechtsgültigkeit. Das Dokument muss vollständig legalisiert werden. Je nach Dokumententyp umfasst dieses Verfahren zwei oder drei Schritte.

Legalisation über das Justizministerium und das Außenministerium
  • Notariell beglaubigte Kopie
  • Notariell beglaubigte Übersetzung ins Arabische (Arabisch und Englisch)
  • Justizministerium
  • Außenministerium
  • Visa-Zentrum der VAE in Moskau
Legalisation über die IHK (für kommerzielle Dokumente)
  • Notariell beglaubigte Kopie oder Original des Dokuments
  • Notariell beglaubigte Übersetzung ins Arabische (Arabisch und Englisch)
  • Industrie- und Handelskammer / Justizministerium, Außenministerium
  • Visa-Zentrum der VAE in Moskau
Wir können folgende Dokumente legalisieren:
  • Diplom ohne Anlage
  • Diplomanlage
  • Standesamtliche Urkunden (über Geburt, Eheschließung, Tod und Scheidung)
  • Bescheinigungen des Standesamts (über das Nichtvorliegen einer Eheschließung, über die Eheschließung)
  • Führungszeugnis
  • Einverständniserklärung zur Ausreise des Kindes ins Ausland
Wir können folgende Dokumente legalisieren:
  • Vollmacht
  • Urkunde
  • Gründungsunterlagen
  • Rechnung
  • Zertifikat
  • Ausfuhrerklärung
  • Bill of Landing
  • Vertrag
Dauer der Legalisation über das Justizministerium und das Außenministerium
  • Standard – 20-24 Werktage
  • Express – 12-17 Werktage (Zuschlag von + 9 350 Rubel pro /1 Dokument)
Dauer der Legalisation
  • Standard – 10-12 Werktage

Bei Bedarf organisieren wir die Zustellung der Dokumente in Moskau, in ganz Russland sowie an jeden Ort der Welt durch Kurierdienste: DHL, UPS, FedEx, TNT, Major, PonyExpress, CDEK und andere.

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Wir sind immer erreichbar! Wir beantworten jede Ihrer Fragen.

+7 343 237-27-87
KOSTEN UND BESTELLUNG

Konsularische Legalisation – Jekaterinburg

Konsularische Legalisation in Jekaterinburg. Richtwert gemäß der öffentlich zugänglichen Preisliste: ab 10 500 ₽. Die genauen Kosten und die Bearbeitungsdauer bestätigen wir nach Prüfung des Dokuments.

ab 10 500 ₽ laut öffentlicher Preisliste Genaue Kalkulation nach Prüfung des Dokuments
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