Legalisierung von Dokumenten für Spanien in Jekaterinburg (beeidigte Übersetzung)

Die Legalisierung eines Dokuments für Spanien erfolgt durch eine beeidigte Übersetzung (traducción jurada). Dabei handelt es sich um eine offizielle Übersetzung, die von einem vom Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación akkreditierten Übersetzer (Traductor-Intérprete Jurado) angefertigt wird. Eine solche Übersetzung ist dem Original gleichgestellt und für spanische Behörden verpflichtend.

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden:
  • Originaldokument
  • Kopie der ersten Seite des Reisepasses
  • Frist: 10 Kalendertage
Kostenlose Beratung
Wichtigste zu legalisierende Dokumente:
  • Geburts-/Heirats-/Scheidungs-/Sterbeurkunde oder Urkunde über die Änderung des Vor- oder Familiennamens

  • Führungszeugnis

  • Bescheinigung des Passamts über die Zusammensetzung der Familie

  • Erklärung über das Nichtbestehen einer Ehe, Vollmachten, Einverständniserklärung zur Ausreise des Kindes ins Ausland

  • Bescheinigung über das Nichtvorliegen eines Eintrags über eine Eheschließung

Kosten:

Urkunde/Bescheinigung des Standesamts

Notariell beglaubigte Einverständniserklärung oder Erklärung (abhängig vom Umfang des Dokuments)

Bescheinigung über das Vorhandensein eines Bankkontos, Bescheinigung vom Arbeitsplatz, von der Bildungseinrichtung oder vom Wohnort, Bescheinigung der Rentenversicherung oder der Steuerbehörde

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ÜBER DEN SERVICE

EUROSPACE unterstützt bei der Vorbereitung von Dokumenten für die Verwendung in Spanien: Erforderlich ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen akkreditierten Übersetzer. Der Service steht Kunden in Jekaterinburg zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente können für Spanien vorbereitet werden?

Zur Legalisation werden Urkunden der Standesämter, eine Bescheinigung über die Strafregisterfreiheit, Dokumente über die Familienzusammensetzung, Vollmachten, Einverständniserklärungen zur Ausreise eines Kindes und andere Dokumente angenommen. Das genaue Verfahren hängt von der Art des Dokuments ab.

Was muss für die Bearbeitung vorgelegt werden?

Benötigt werden das Original des Dokuments und eine Fotokopie der ersten Seite des Reisepasses. Vor Beginn der Arbeit klären die Fachleute die Anforderungen an das konkrete Dokument und seinen Verwendungszweck.

Welche Übersetzung wird für spanische Behörden benötigt?

Für spanische Behörden wird eine beglaubigte Übersetzung verwendet, die von einem Übersetzer angefertigt wurde, der vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, der Europäischen Union und der Zusammenarbeit Spaniens akkreditiert ist.

KOSTEN UND BESTELLUNG

Konsularische Legalisation – Jekaterinburg

Konsularische Legalisation in Jekaterinburg. Richtwert gemäß der öffentlich zugänglichen Preisliste: ab 10 500 ₽. Die genauen Kosten und die Bearbeitungsdauer bestätigen wir nach Prüfung des Dokuments.

ab 10 500 ₽ laut öffentlicher Preisliste Genaue Kalkulation nach Prüfung des Dokuments
konsularische Legalisation von Dokumenten Übersetzung von Dokumenten für die VAE