Legalisierung von Dokumenten für Jordanien in Jekaterinburg

Unser Übersetzungsbüro hilft Ihnen gerne bei der konsularischen Legalisierung persönlicher und geschäftlicher Dokumente zur Verwendung in Jordanien

Der Staat Jordanien ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5 Oktober 1961 , das ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten durch deren Beglaubigung mit einer Apostille eingeführt hat. Daher ist eine konsularische Legalisierung erforderlich, wenn Sie das Dokument in Jordanien verwenden möchten. Das Dokument muss vollständig legalisiert werden. Je nach Art des Dokuments umfasst dieses Verfahren zwei oder drei Schritte:

Kostenlose Beratung
Legalisation über das Justizministerium und das Außenministerium
  • Notariell beglaubigte Kopie
  • Notariell beglaubigte Übersetzung ins Arabische (Arabisch und Englisch)
  • Justizministerium
  • Außenministerium
  • Konsularabteilung Jordaniens in Jekaterinburg
Legalisation über die IHK (für kommerzielle Dokumente)
  • Originaldokument
  • Notariell beglaubigte Übersetzung ins Arabische
  • IHK
  • Konsularabteilung Jordaniens in Jekaterinburg
Wir können folgende Dokumente legalisieren:
  • Diplom ohne Anlage
  • Diplomanlage
  • Standesamtliche Urkunden (über Geburt, Eheschließung, Tod und Scheidung)
  • Bescheinigungen des Standesamts (über das Nichtvorliegen einer Eheschließung, über die Eheschließung)
  • Führungszeugnis
  • Einverständniserklärung zur Ausreise des Kindes ins Ausland
Wir können folgende Dokumente legalisieren:
  • Vollmacht
  • Urkunde
  • Gründungsunterlagen
  • Rechnung
  • Zertifikat
  • Ausfuhrerklärung
  • Bill of Landing
  • Vertrag
Welche Dokumente müssen vorgelegt werden:

Das Unternehmen EURPSPASE bietet seit mehr als 14 Jahren Dienstleistungen im Bereich des konsekutiven und simultanen Dolmetschens an.

  • Originaldokument
  • Kopie der ersten Seite des Reisepasses

25-40 Werktage

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Wir sind immer erreichbar! Wir beantworten jede Ihrer Fragen.

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ÜBER DEN SERVICE

Die Legalisation von Dokumenten für Jordanien in Jekaterinburg hilft dabei, persönliche und geschäftliche Dokumente für die Verwendung im Land vorzubereiten. EUROSPACE begleitet die Bearbeitung über das Justizministerium, das Außenministerium, die Industrie- und Handelskammer und das Konsulat.

Häufig gestellte Fragen

Ist für Dokumente in Jordanien eine Apostille erforderlich?

Jordanien ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Daher ist für die Vorlage von Dokumenten eine konsularische Legalisation erforderlich. Das genaue Verfahren hängt von der Art des Dokuments und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.

Welche persönlichen Dokumente werden für Jordanien legalisiert?

Es können ein Diplom mit Anlage, Standesamtsurkunden und -bescheinigungen, eine Bescheinigung über die Strafregisterfreiheit sowie eine Einverständniserklärung zur Ausreise eines Kindes vorbereitet werden. Die einzelnen Schritte können je nach Dokument unterschiedlich sein.

Welche Dokumente werden für den Beginn der Bearbeitung benötigt?

Benötigt werden das Original des Dokuments und eine Fotokopie der ersten Seite des Reisepasses. Je nach Dokument wird außerdem eine notarielle Übersetzung ins Arabische angefertigt und es werden behördliche Beglaubigungen vorgenommen.

KOSTEN UND BESTELLUNG

Konsularische Legalisation – Jekaterinburg

Konsularische Legalisation in Jekaterinburg. Richtwert gemäß der öffentlich zugänglichen Preisliste: ab 10 500 ₽. Die genauen Kosten und die Bearbeitungsdauer bestätigen wir nach Prüfung des Dokuments.

ab 10 500 ₽ laut öffentlicher Preisliste Genaue Kalkulation nach Prüfung des Dokuments
konsularische Legalisation von Dokumenten Übersetzung von Dokumenten für die VAE