Legalisation von Dokumenten für Algerien in Jekaterinburg

Unser Übersetzungsbüro hilft Ihnen gerne bei der konsularischen Legalisation persönlicher und kommerzieller Dokumente zur Verwendung in Algerien.

Algerien ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5 Oktober 1961 , das ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisation von Dokumenten durch die Anbringung einer Apostille eingeführt hat. Daher ist eine konsularische Legalisation zwingend erforderlich, wenn Sie das Dokument in Algerien verwenden möchten. Das Dokument muss vollständig legalisiert werden, wobei je nach Dokumenttyp zwei oder drei Schritte erforderlich sind:

Kostenlose Beratung
Legalisation über das Justizministerium und das Außenministerium
  • Notariell beglaubigte Kopie
  • Notariell beglaubigte Übersetzung ins Arabische (Arabisch und Englisch)
  • Justizministerium
  • Außenministerium
  • Konsularabteilung Algeriens in Jekaterinburg
Legalisation über die IHK (für kommerzielle Dokumente)
  • Originaldokument
  • Notariell beglaubigte Übersetzung ins Arabische
  • IHK
  • Konsularabteilung Algeriens in Jekaterinburg
Wir können folgende Dokumente legalisieren:
  • Diplom ohne Anlage
  • Diplomanlage
  • Standesamtliche Urkunden (über Geburt, Eheschließung, Tod und Scheidung)
  • Bescheinigungen des Standesamts (über das Nichtvorliegen einer Eheschließung, über die Eheschließung)
  • Führungszeugnis
  • Einverständniserklärung zur Ausreise des Kindes ins Ausland
Wir können folgende Dokumente legalisieren:
  • Vollmacht
  • Urkunde
  • Gründungsunterlagen
  • Rechnung
  • Zertifikat
  • Ausfuhrerklärung
  • Bill of Landing
  • Vertrag
Welche Dokumente müssen vorgelegt werden:

Das Unternehmen EURPSPASE bietet seit mehr als 14 Jahren Dienstleistungen im Bereich des konsekutiven und simultanen Dolmetschens an.

  • Originaldokument
  • Kopie der ersten Seite des Reisepasses

25-40 Werktage

Übersetzung bestellen
Noch Fragen?

Wir sind immer erreichbar! Wir beantworten jede Ihrer Fragen.

+7 343 237-27-87
ÜBER DEN SERVICE

Die Legalisation von Dokumenten für Algerien in Jekaterinburg ist für die Verwendung russischer persönlicher und geschäftlicher Dokumente in diesem Land erforderlich. EUROSPACE unterstützt beim konsularischen Verfahren, bei der Übersetzung und bei der Bearbeitung der Dokumente durch die zuständigen Behörden.

Häufig gestellte Fragen

Ist für Dokumente in Algerien eine Apostille erforderlich?

Algerien ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Daher ist für die Verwendung von Dokumenten eine konsularische Legalisation und keine Apostille erforderlich. Das genaue Verfahren hängt von der Art des Dokuments ab.

Welche persönlichen Dokumente können für Algerien legalisiert werden?

Es können ein Diplom mit Anlage, Standesamtsurkunden und -bescheinigungen, eine Bescheinigung über die Strafregisterfreiheit sowie eine Einverständniserklärung zur Ausreise eines Kindes bearbeitet werden. Die einzelnen Schritte hängen vom konkreten Dokument ab.

Was muss für die Legalisation eines Dokuments vorgelegt werden?

Für die Bearbeitung werden das Original des Dokuments und eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses benötigt. Je nach Dokument können zusätzliche Schritte erforderlich sein, einschließlich einer notariellen Übersetzung ins Arabische.

KOSTEN UND BESTELLUNG

Konsularische Legalisation – Jekaterinburg

Konsularische Legalisation in Jekaterinburg. Richtwert gemäß der öffentlich zugänglichen Preisliste: ab 10 500 ₽. Die genauen Kosten und die Bearbeitungsdauer bestätigen wir nach Prüfung des Dokuments.

ab 10 500 ₽ laut öffentlicher Preisliste Genaue Kalkulation nach Prüfung des Dokuments
konsularische Legalisation von Dokumenten Übersetzung von Dokumenten für die VAE