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Notarielle Beglaubigung der Übersetzung in zwei Sprachen

Notarielle Beglaubigung in zwei Sprachen

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung in zwei Sprachen
Bisher war die abschließende Seite einer notariell beglaubigten Übersetzung immer auf Russisch. Für Behörden ausländischer Staaten ist ein russischsprachiger Vermerk ohne Übersetzung unverständlich. Wenn man ihn übersetzt, muss die Übersetzung anschließend beglaubigt werden, wodurch wir wieder eine letzte Seite auf Russisch erhalten. Bürokratisch, unlogisch, unpraktisch. Doch jetzt haben wir gemeinsam mit den Notaren der Stadt Jekaterinburg ein Verfahren organisiert, bei dem der Beglaubigungsvermerk des Notars zusätzlich in der Sprache des Landes ausgefertigt werden kann, in dem Sie die Dokumente vorlegen!

Kosten – 1 390 Rub. pro Dokument.